KlÄrungshilfe

Was ist Klärungshilfe?

„Klärungshilfe ist eine eigenständige Methode der Mediation. Ziel ist es, in einem Konflikt zwischen den zerstrittenen Parteien Klarheit bezüglich Fakten und Gefühlen zu schaffen, um darauf aufbauend tragfähige Lösungen zu finden.“ (Wikipedia).

  • Sie sind Führungskraft und wollen Konflikte in Ihrem Team lösen. Dafür suchen Sie kompetente Unterstützung?
  • In einer Abteilung Ihres Unternehmens gibt es zwischenmenschliche Spannungen, die eine konstruktive Zusammenarbeit behindern?
  • Sie brauchen als Privatperson professionelle Unterstützung zur Klärung eines Konflikts im Großraum München?

    Mit der Klärungshilfe unterstütze ich die Parteien,

    • ein Gespräch wieder in Gang zu bringen, so dass sie miteinander und nicht übereinander reden,
    • die Konfliktsituation zu klären mitsamt den sachlichen und emotionalen Hintergründen, 
    • die jeweiligen Sichtweisen besser zu verstehen,

sodass im Idealfall wieder eine konstruktive Zusammenarbeit möglich wird.

Bei zwischenmenschlichen Konflikten in Unternehmen setze ich bevorzugt das Verfahren der Klärungshilfe nach Dr. Christoph Thomann ein.

Klärungshilfe ist ein Mediationsverfahren, das mit seiner klaren Struktur erfolgreich bei der Konfliktvermittlung im beruflichen und auch im privaten Bereich eingesetzt wird. Sie kommt dort zum Einsatz, wo die Beteiligten auch nach der Konfliktlösung noch zusammenleben oder arbeiten müssen.

Klärungstermine mit kleinen Gruppen können in meinem Büro in München stattfinden, für größere Gruppen entweder in Ihrem Unternehmen oder in einem Tagungshotel – im Raum München und Bayern. 

Sonne als Symbol für Klärung eines Konflikts

Die Klärungshilfe geht in drei Schritten vor:

1. Schritt: Vergangenheit verstehen

Die Teilnehmer schildern jeweils ihre Sicht des Konflikts bzw. das, was in der Zusammenarbeit schwierig ist. Die anderen hören zu. Anschließend visualisiert der Mediator die Themen.

2. Schritt: Gegenwart klären

Der Mediator moderiert den Klärungsdialog zwischen den Konfliktparteien. Dieser Dialog ist das „Herzstück“ der Klärung und nimmt die meiste Zeit ein. Hier geht es darum, die meist nicht ausgesprochenen Gefühle, Verletzungen und Kränkungen zwischen den Konfliktparteien anzusprechen und gegenseitiges Verständnis zu ermöglichen. So können die gegenwärtige zwischenmenschliche Situation und die Sachthemen geklärt werden. 

3. Schritt: Zukunft planen

Sind die schwierigen Sachverhalte angesprochen und die Beziehungen untereinander geklärt, werden in der Lösungsphase gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeitet.
Aufgabe des Mediators in dieser Phase ist es, darauf zu achten, dass tragfähige und nachhaltige Vereinbarungen für eine künftige Zusammenarbeit getroffen werden.

Die Dauer einer Klärung hängt ab vom Umfang und der Art des Konflikts und von der Anzahl der beteiligten Personen. Bei Zweier-Klärungen sind meist 2-4 Termine von 2-3 Stunden erforderlich. Bei größeren Gruppen sind Tagestermine sinnvoll.

Was unterscheidet die Klärungshilfe von einer klassischen Mediation?

1. Keine Einzelgespräche

Im Unterschied zur Mediation werden in der Klärungshilfe im Vorfeld keine Einzelgespräche mit den Konfliktparteien geführt, um möglichst unvoreingenommen die erste Situationsschilderung der Beteiligten zu hören.

Außerdem will ich als Klärungshelferin den Dialog fördern. Deshalb ist es nicht sinnvoll, dass die Konfliktparteien mir unter dem Siegel der Verschwiegenheit ihre Punkte mitteilen, sondern dass sie diese in der großen Runde benennen – mit meiner Unterstützung.

2. Gefühle sind erlaubt und gewollt

Die Klärungshilfe lässt schwierige Gefühle wie Wut, Ärger, Enttäuschung, Hilflosigkeit etc. zu, denn sie verhindern eine nachhaltige Lösung. Sie werden thematisiert, um sie durch Verstehen und Vertiefen sukzessive zu de-eskalieren

3. Freiwilligkeit ist nicht zwingend erforderlich

Die Klärungshilfe wird überwiegend bei innerbetrieblichen Konflikten angewandt, deren Lösung eine zentrale Führungsaufgabe ist.

Mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit des Teams wiederherzustellen, lädt die Führungskraft das Team zur Klärung ein. Die Teilnahme an der Klärung ist für die Mitarbeiter verpflichtend.

Die Forderung nach Freiwilligkeit in der klassischen Mediation findet hier also keine Anwendung. Der Klärungshelfer respektiert es jedoch, wenn Mitarbeitende als Ausdruck ihres Unwillens nur passiv teilnehmen.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, dann klären wir, ob die Klärungshilfe der richtige Weg für Ihr Anliegen ist.

Das Erstgespräch, wahlweise bei Ihnen oder in meinem Büro in München, ist kostenfrei. Gerne auch telefonisch oder virtuell.

xyz